Wiederaufnahme des Sportbetriebs im WSV erst nach den Weihnachtsferien

Zwar dürfte der WSV seit der vergangenen Woche den Sportbetrieb wieder aufnehmen, denn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Rosenheim ist wieder unter die Marke von 1000 gesunken, leider sind die Bedingungen, unter denen wir wieder trainieren dürfen für den Indoor- sowie auch für den Outdoor-Betrieb aber sehr schwer umsetzbar.
Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (die bis einschl. 15.12.2021 gültig ist) besagt, dass unter einer Inzidenz von 1000 eine Sportausübung unter 2Gplus möglich ist – Indoor wie Outdoor, mit und ohne Körperkontakt. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios sowie Schwimmbäder. Für den Indoorbetrieb gilt zudem, dass Hallen, Gymnastikräume, etc. nur mit max. 25% der eigentlichen Kapazität ausgelastet werden dürfen.

Das 2Gplus-Konzept besagt, dass Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis am Sportbetrieb teilnehmen dürfen (dies gilt natürlich auch für die Übungsleiter*innen). Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport.Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
  • „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

In den aktuellen Handlungsempfehlungen vom BLSV (vom 09.12.2021) können die entsprechenden Regelungen nachvollzogen werden.

Erster und zweiter Vorstand des WSV haben beschlossen, dass wir die Umsetzung des Trainings mit zusätzlichem Test nicht im geforderten Maß umsetzen können, da unsere Übungsleiter*innen somit bei jedem Training die schriftlichen Nachweise über PCR-Test oder PoC-Antigentest kontrollieren und archivieren müssten oder sogar die Aufsicht über die Selbsttestung übernehmen müssten.

Wenn der Sportbetrieb im WSV wieder aufgenommen wird, wollen wir die geltenden Regelungen auch einheitlich, korrekt und effizient umsetzen können, was dem Ernst der aktuellen Situation im Landkreis entsprechen würde. Wir haben deshalb beschlossen, den Trainingsbetrieb im WSV zunächst noch einmal bis nach den Weihnachtsferien zu pausieren und abzuwarten, ob die Infektionsschutzverordnung für den Sport nach dem 15.12. noch einmal „alltagstauglicher“ angepasst wird (wir wissen, dass hier der BLSV und viele Vereine bereits im Austausch sind). Im neuen Jahr werden wir dann entweder unter den aktuell strengen Bedingungen ins Training starten (hierzu müssten wir aber erst noch ein Konzept zur Kontrolle und Aufbewahrung der Testnachweise entwickeln), oder vielleicht auch auf ein angepasstes Regelkonzept hoffen können.

Es tut uns wirklich im Sportlerherz weh, das Training weiterhin einzustellen (obwohl es ja theoretisch schon wieder erlaubt wäre), wollen unsere Übungsleiter*innen aber auch nicht mit den aktuellen Regelungen im Training alleine lassen. Wir wissen, dass es in manchen Trainingsgruppen einfacher wäre, auch unter den strengen 2Gplus-Bedingungen wieder ins Training zu starten, müssen aber eine einheitliche und gerechte Lösung für den gesamten Trainingsbetrieb im WSV finden.

Viele Grüße & bleibt gesund!

Vroni Gacia | 2. Vorstand & sportliche Leitung
Wolfgang Rau | 1. Vorstand