Es geht wieder los! Alles Wichtige zum Trainingsbetrieb beim WSV ab Januar 2022

Ab dem 10.01.2022 startet der WSV wieder in den regulären Sportbetrieb. Auch die am 08. & 09.01. geplanten Langlaufkurse finden bereits statt. Dabei gelten nun die folgenden Schutzmaßnahmen:

Outdoor-Sport: 2G

Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die unter 14 Jahre alt sind,
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

Indoor Sport: 2Gplus

Beim Indoor-Sport gilt eine Kapazitätsbegrenzung von max. 25% auch für Hallen, Gymnastikräume und vergleichbare Einrichtungen.

Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die unter 14 Jahre alt sind,
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag (bzw. bis zur Einschulung)
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • „geboosterte“ Personen.

Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

„Selbsttests“ vor Ort können wir leider aus organisatorischen Gründen nicht beaufsichtigen.


In den aktuellen Handlungsempfehlungen vom BLSV (vom 18.01.2022) können die entsprechenden Regelungen nachvollzogen werden. Dort finden Sie auch alle Informationen darüber, wann Sie als „geboostert“ gelten.

Die entsprechenden Nachweise sind den Übungsleiter*innen vor Trainingsbeginn vorzulegen.

Wir wünschen euch einen Guten Start in einen sportlichen Januar!

Vroni Gacia | 2. Vorstand & sportliche Leitung
Wolfgang Rau | 1. Vorstand