Vorstandswahl beim WSV Zellerreit – frischer Wind für die kommenden Jahre in Führungspositionen

Bei der Vollversammlung am 27. Oktober wurden beim WSV Zellerreit in der Vorstandswahl einige wichtige Positionen neu besetzt.

Wolfgang Rau, der den WSV Zellerreit 15 Jahre lang strukturiert und erfolgreich als erster Vorstand geleitet hatte, kündigte bereits kurz nach der letzten Wahl seinen allmählichen Rückzug aus der leitenden Position an.

Auch Simon Schüller, der seit mehreren Jahrzehnten das Amt des Schatzmeisters innehatte, gab bereits 2021 vorausschauend bekannt, dass er bei der nächsten Wahl nicht mehr als Kanditat aufgestellt werden wollte.

Und so hatte der WSV in den letzten zwei Jahren ausreichend Zeit, mit einer Arbeitsgruppe „WSV-Verjüngung“ die beiden bald vakanten Ämter für interessierte Vereinsmitglieder zu erklären und auch schon die ein oder anderen Einblicke in die bürokratischen Arbeitsstrukturen und Aufgabenbereiche zu geben. So fanden sich für die Wahl am 27. Oktober auch gut vorbereitete und motivierte neue Kandidaten für das Amt des ersten Vorstandes und des Schatzmeisters. Thomas Wagner tritt in die großen Fußstapfen des ersten Vorstandes, die Wolfgang Rau hinterlässt. Martin Hell folgt Simon Schüller als neuer Schatzmeister nach.

Auch das Amt des Seniorenbeauftragten war durch den Tod des „Vereinsvaters“ Franz Maier in diesem Jahr neu zu besetzen. Hier folgte Rita Schaber nach.

Alle anderen Mitglieder des Vorstands und weitere Ausschussmitglieder wurden mit großer Zustimmung der WSVler in Ihren Ämtern wiedergewählt.

Fitnesstraining Sommerpause

Am 17. August findet nur Fitnesstraining I (18:00 – 19:00 Uhr) für beide Gruppen gemeinsam  statt. Um 19:30 gehen wir gemeinsam bei Da Roberto in Pfaffing Pizza essen.

Am 24.08. und am 14.09. entfällt das Fitnesstraining.

Erste-Hilfe-Kurs beim WSV

Am 18.2.2023 hatten einige WSVler die Möglichkeit bei einem ganztägigen Erste-Hilfe-Kurs im Ramerberger Gemeindehaus ihr Wissen aufzufrischen. Die Themen wurden individuell auf die Wünsche der Teilnehmenden angepasst. So übten die WSVler wie man Verbände anlegt, Platzwunden versorgt, sich bei Überhitzung oder Unterkühlung und auch bei Unfällen im Straßenverkehr richtig verhält. Natürlich durften auch Sportverletzungen nicht zu kurz kommen und so wurde die optimale Versorgung von Verletzten bei einer Laufveranstaltung in einem Rollenspiel geübt. Außerdem wurde der richtige Umgang mit dem Defibrillator trainiert. Die Teilnehmer hatten viel Spaß am praktischen Üben und fühlen sich nun für den Ernstfall gewappnet. Das Wissen wurde von Anne Eisenhut vom BRK sehr anschaulich und interessant vermittelt.

Das WSV Donnerstags-Fitnesstraining startet wieder

Am 01. September geht’s wieder los! Das Fitnesstraining (Level I & II) ist zurück aus der Sommerpause. Je nach Fitnesslevel trainieren wir wieder in zwei Gruppen donnerstags im Fitnesstraining im Gemeindesaal Ramerberg. Neueinsteiger sind herzlich willkommen!

18:00 – 19:00 Uhr Fitnesstraining Level I

Dieses Training ist eine Ganzkörpertraining ohne Springen für alle die (wieder) einsteigen und ihre Fitness verbessern wollen. Jeder, der mehr Kondition, mehr Kraft, mehr Beweglichkeit, mehr Koordination und natürlich ein Workout, das einfach Spaß macht, sucht, ist hier genau richtig. Hier kann jeder einsteigen, der fitter, beweglicher, ausdauernder und stärker werden will.

19:00 – 20:00 Uhr Fitnesstraining Level II

Hier konzentrieren wir uns auf unsere Kraft und Ausdauer in allen Muskelgruppen und machen auch vor komplexeren Übungen und Sprungübungen (z.B. Squat Jumps, Burpees, …) keinen Halt. Jeder, der mehr Kondition, mehr Kraft, mehr Beweglichkeit, mehr
Koordination und natürlich ein Workout, das einfach Spaß macht, sucht, ist hier genau richtig. Hier kann jeder einsteigen, der fitter, beweglicher, ausdauernder und stärker werden will.

Es geht wieder los! Alles Wichtige zum Trainingsbetrieb beim WSV ab Januar 2022

Ab dem 10.01.2022 startet der WSV wieder in den regulären Sportbetrieb. Auch die am 08. & 09.01. geplanten Langlaufkurse finden bereits statt. Dabei gelten nun die folgenden Schutzmaßnahmen:

Outdoor-Sport: 2G

Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die unter 14 Jahre alt sind,
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

Indoor Sport: 2Gplus

Beim Indoor-Sport gilt eine Kapazitätsbegrenzung von max. 25% auch für Hallen, Gymnastikräume und vergleichbare Einrichtungen.

Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die unter 14 Jahre alt sind,
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag (bzw. bis zur Einschulung)
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • „geboosterte“ Personen.

Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

„Selbsttests“ vor Ort können wir leider aus organisatorischen Gründen nicht beaufsichtigen.


In den aktuellen Handlungsempfehlungen vom BLSV (vom 18.01.2022) können die entsprechenden Regelungen nachvollzogen werden. Dort finden Sie auch alle Informationen darüber, wann Sie als „geboostert“ gelten.

Die entsprechenden Nachweise sind den Übungsleiter*innen vor Trainingsbeginn vorzulegen.

Wir wünschen euch einen Guten Start in einen sportlichen Januar!

Vroni Gacia | 2. Vorstand & sportliche Leitung
Wolfgang Rau | 1. Vorstand

Wiederaufnahme des Sportbetriebs im WSV erst nach den Weihnachtsferien

Zwar dürfte der WSV seit der vergangenen Woche den Sportbetrieb wieder aufnehmen, denn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Rosenheim ist wieder unter die Marke von 1000 gesunken, leider sind die Bedingungen, unter denen wir wieder trainieren dürfen für den Indoor- sowie auch für den Outdoor-Betrieb aber sehr schwer umsetzbar.
Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (die bis einschl. 15.12.2021 gültig ist) besagt, dass unter einer Inzidenz von 1000 eine Sportausübung unter 2Gplus möglich ist – Indoor wie Outdoor, mit und ohne Körperkontakt. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios sowie Schwimmbäder. Für den Indoorbetrieb gilt zudem, dass Hallen, Gymnastikräume, etc. nur mit max. 25% der eigentlichen Kapazität ausgelastet werden dürfen.

Das 2Gplus-Konzept besagt, dass Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis am Sportbetrieb teilnehmen dürfen (dies gilt natürlich auch für die Übungsleiter*innen). Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport.Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
  • „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

In den aktuellen Handlungsempfehlungen vom BLSV (vom 09.12.2021) können die entsprechenden Regelungen nachvollzogen werden.

Erster und zweiter Vorstand des WSV haben beschlossen, dass wir die Umsetzung des Trainings mit zusätzlichem Test nicht im geforderten Maß umsetzen können, da unsere Übungsleiter*innen somit bei jedem Training die schriftlichen Nachweise über PCR-Test oder PoC-Antigentest kontrollieren und archivieren müssten oder sogar die Aufsicht über die Selbsttestung übernehmen müssten.

Wenn der Sportbetrieb im WSV wieder aufgenommen wird, wollen wir die geltenden Regelungen auch einheitlich, korrekt und effizient umsetzen können, was dem Ernst der aktuellen Situation im Landkreis entsprechen würde. Wir haben deshalb beschlossen, den Trainingsbetrieb im WSV zunächst noch einmal bis nach den Weihnachtsferien zu pausieren und abzuwarten, ob die Infektionsschutzverordnung für den Sport nach dem 15.12. noch einmal „alltagstauglicher“ angepasst wird (wir wissen, dass hier der BLSV und viele Vereine bereits im Austausch sind). Im neuen Jahr werden wir dann entweder unter den aktuell strengen Bedingungen ins Training starten (hierzu müssten wir aber erst noch ein Konzept zur Kontrolle und Aufbewahrung der Testnachweise entwickeln), oder vielleicht auch auf ein angepasstes Regelkonzept hoffen können.

Es tut uns wirklich im Sportlerherz weh, das Training weiterhin einzustellen (obwohl es ja theoretisch schon wieder erlaubt wäre), wollen unsere Übungsleiter*innen aber auch nicht mit den aktuellen Regelungen im Training alleine lassen. Wir wissen, dass es in manchen Trainingsgruppen einfacher wäre, auch unter den strengen 2Gplus-Bedingungen wieder ins Training zu starten, müssen aber eine einheitliche und gerechte Lösung für den gesamten Trainingsbetrieb im WSV finden.

Viele Grüße & bleibt gesund!

Vroni Gacia | 2. Vorstand & sportliche Leitung
Wolfgang Rau | 1. Vorstand

Lokaler Lockdown im Landkreis Rosenheim ab dem 24. November

Gemäß der neuen Corona-Regeln, die ab dem 24. November bayernweit gelten, geht der Landkreis Rosenheim mit einer Inzidenz über 1000 als Corona-Hotspot in den lokalen Lockdown.

Bedeutet für den WSV Zellerreit:

  • Kein Sportbetrieb. Dieser startet wieder, wenn der örtliche Inzidenzwert fünf Tage oder länger unter 1000 liegt.
  • Absage unserer geplanten Waldweihnacht.

Quellenangaben:
📌 Hier gibt es die aktuellen Fallzahlen für den Landkreis Rosenheim
📌 Hier gibt es aktuelle Informationen zum Coronavirus in Bayern
📌 Hier gibt es die aktuellen Handlungsempfehlungen für Sportvereine vom BLSV

Haltet durch, bleibt gesund und nutzt gerne unser Online-Sportangebot!

Wir sehen uns bald wieder 🤍

Bayernweite „Krankenhaus-Ampel“ auf rot: 2-G für den Indoor-Sportbetrieb

Seit Montag, den 08.11.2021 steht die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ in Bayern auf rot. Das bring auch für den Sportbetrieb beim WSV einige Verschärfungen bzgl. der Corona-Maßnahmen von Seiten des Freistaates mit sich.

Die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ („Hospitalisierungs-Inzidenz“) ersetzt die bisherige 7-Tage-Infektionsinzidenz und ist in zwei Stufen eingeteilt. Die dazugehörigen Maßnahmen gelten dann bayernweit. Aktuell sind in Bayern mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt, es gilt somit Stufe Rot.

Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind nun nur nach 2G zugänglich. Beim WSV gilt diese neue Regelung also ab dem 08.11.2021 für den gesamten Indoor-Sport-Bereich.

Ausgenommen bleiben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.

Hier gibt es die aktuellen Handlungsemfehlungen vom BLSV.

Ab dem 23.08.2021: 3G-Regel für den Indoor-Sportbetrieb bei Inzidenz über 35

Ab dem 23.08.2021 müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Indoor-Sportbetrieb einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn der örtliche 7-Tage-Inzidenzwert über 35 liegt.
Dies gilt nicht nur für die Sportler*innen, sondern auch für die entsprechenden Anleitungspersonen wie Übungsleiter und Trainer.
Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich vollständig geimpfte oder bereits genesene Personen nach §4 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis einer der folgenden Optionen vorzulegen:

  • eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines POC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
  • oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

  • Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind,
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.

Hier gibt es die aktuellen Corona-Handlungsempfehlungen des BLSV für Sportvereine.