Bayernweite „Krankenhaus-Ampel“ auf rot: 2-G für den Indoor-Sportbetrieb

Seit Montag, den 08.11.2021 steht die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ in Bayern auf rot. Das bring auch für den Sportbetrieb beim WSV einige Verschärfungen bzgl. der Corona-Maßnahmen von Seiten des Freistaates mit sich.

Die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ („Hospitalisierungs-Inzidenz“) ersetzt die bisherige 7-Tage-Infektionsinzidenz und ist in zwei Stufen eingeteilt. Die dazugehörigen Maßnahmen gelten dann bayernweit. Aktuell sind in Bayern mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt, es gilt somit Stufe Rot.

Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind nun nur nach 2G zugänglich. Beim WSV gilt diese neue Regelung also ab dem 08.11.2021 für den gesamten Indoor-Sport-Bereich.

Ausgenommen bleiben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.

Hier gibt es die aktuellen Handlungsemfehlungen vom BLSV.