Es geht wieder los! Alles Wichtige zum Trainingsbetrieb beim WSV ab Januar 2022

Ab dem 10.01.2022 startet der WSV wieder in den regulären Sportbetrieb. Auch die am 08. & 09.01. geplanten Langlaufkurse finden bereits statt. Dabei gelten nun die folgenden Schutzmaßnahmen:

Outdoor-Sport: 2G

Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die unter 14 Jahre alt sind,
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

Indoor Sport: 2Gplus

Beim Indoor-Sport gilt eine Kapazitätsbegrenzung von max. 25% auch für Hallen, Gymnastikräume und vergleichbare Einrichtungen.

Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die unter 14 Jahre alt sind,
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag (bzw. bis zur Einschulung)
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • „geboosterte“ Personen.

Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

„Selbsttests“ vor Ort können wir leider aus organisatorischen Gründen nicht beaufsichtigen.


In den aktuellen Handlungsempfehlungen vom BLSV (vom 18.01.2022) können die entsprechenden Regelungen nachvollzogen werden. Dort finden Sie auch alle Informationen darüber, wann Sie als „geboostert“ gelten.

Die entsprechenden Nachweise sind den Übungsleiter*innen vor Trainingsbeginn vorzulegen.

Wir wünschen euch einen Guten Start in einen sportlichen Januar!

Vroni Gacia | 2. Vorstand & sportliche Leitung
Wolfgang Rau | 1. Vorstand

Wiederaufnahme des Sportbetriebs im WSV erst nach den Weihnachtsferien

Zwar dürfte der WSV seit der vergangenen Woche den Sportbetrieb wieder aufnehmen, denn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Rosenheim ist wieder unter die Marke von 1000 gesunken, leider sind die Bedingungen, unter denen wir wieder trainieren dürfen für den Indoor- sowie auch für den Outdoor-Betrieb aber sehr schwer umsetzbar.
Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (die bis einschl. 15.12.2021 gültig ist) besagt, dass unter einer Inzidenz von 1000 eine Sportausübung unter 2Gplus möglich ist – Indoor wie Outdoor, mit und ohne Körperkontakt. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios sowie Schwimmbäder. Für den Indoorbetrieb gilt zudem, dass Hallen, Gymnastikräume, etc. nur mit max. 25% der eigentlichen Kapazität ausgelastet werden dürfen.

Das 2Gplus-Konzept besagt, dass Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis am Sportbetrieb teilnehmen dürfen (dies gilt natürlich auch für die Übungsleiter*innen). Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport.Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
  • „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

In den aktuellen Handlungsempfehlungen vom BLSV (vom 09.12.2021) können die entsprechenden Regelungen nachvollzogen werden.

Erster und zweiter Vorstand des WSV haben beschlossen, dass wir die Umsetzung des Trainings mit zusätzlichem Test nicht im geforderten Maß umsetzen können, da unsere Übungsleiter*innen somit bei jedem Training die schriftlichen Nachweise über PCR-Test oder PoC-Antigentest kontrollieren und archivieren müssten oder sogar die Aufsicht über die Selbsttestung übernehmen müssten.

Wenn der Sportbetrieb im WSV wieder aufgenommen wird, wollen wir die geltenden Regelungen auch einheitlich, korrekt und effizient umsetzen können, was dem Ernst der aktuellen Situation im Landkreis entsprechen würde. Wir haben deshalb beschlossen, den Trainingsbetrieb im WSV zunächst noch einmal bis nach den Weihnachtsferien zu pausieren und abzuwarten, ob die Infektionsschutzverordnung für den Sport nach dem 15.12. noch einmal „alltagstauglicher“ angepasst wird (wir wissen, dass hier der BLSV und viele Vereine bereits im Austausch sind). Im neuen Jahr werden wir dann entweder unter den aktuell strengen Bedingungen ins Training starten (hierzu müssten wir aber erst noch ein Konzept zur Kontrolle und Aufbewahrung der Testnachweise entwickeln), oder vielleicht auch auf ein angepasstes Regelkonzept hoffen können.

Es tut uns wirklich im Sportlerherz weh, das Training weiterhin einzustellen (obwohl es ja theoretisch schon wieder erlaubt wäre), wollen unsere Übungsleiter*innen aber auch nicht mit den aktuellen Regelungen im Training alleine lassen. Wir wissen, dass es in manchen Trainingsgruppen einfacher wäre, auch unter den strengen 2Gplus-Bedingungen wieder ins Training zu starten, müssen aber eine einheitliche und gerechte Lösung für den gesamten Trainingsbetrieb im WSV finden.

Viele Grüße & bleibt gesund!

Vroni Gacia | 2. Vorstand & sportliche Leitung
Wolfgang Rau | 1. Vorstand

Lokaler Lockdown im Landkreis Rosenheim ab dem 24. November

Gemäß der neuen Corona-Regeln, die ab dem 24. November bayernweit gelten, geht der Landkreis Rosenheim mit einer Inzidenz über 1000 als Corona-Hotspot in den lokalen Lockdown.

Bedeutet für den WSV Zellerreit:

  • Kein Sportbetrieb. Dieser startet wieder, wenn der örtliche Inzidenzwert fünf Tage oder länger unter 1000 liegt.
  • Absage unserer geplanten Waldweihnacht.

Quellenangaben:
📌 Hier gibt es die aktuellen Fallzahlen für den Landkreis Rosenheim
📌 Hier gibt es aktuelle Informationen zum Coronavirus in Bayern
📌 Hier gibt es die aktuellen Handlungsempfehlungen für Sportvereine vom BLSV

Haltet durch, bleibt gesund und nutzt gerne unser Online-Sportangebot!

Wir sehen uns bald wieder 🤍

Bayernweite „Krankenhaus-Ampel“ auf rot: 2-G für den Indoor-Sportbetrieb

Seit Montag, den 08.11.2021 steht die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ in Bayern auf rot. Das bring auch für den Sportbetrieb beim WSV einige Verschärfungen bzgl. der Corona-Maßnahmen von Seiten des Freistaates mit sich.

Die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ („Hospitalisierungs-Inzidenz“) ersetzt die bisherige 7-Tage-Infektionsinzidenz und ist in zwei Stufen eingeteilt. Die dazugehörigen Maßnahmen gelten dann bayernweit. Aktuell sind in Bayern mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt, es gilt somit Stufe Rot.

Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind nun nur nach 2G zugänglich. Beim WSV gilt diese neue Regelung also ab dem 08.11.2021 für den gesamten Indoor-Sport-Bereich.

Ausgenommen bleiben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.

Hier gibt es die aktuellen Handlungsemfehlungen vom BLSV.

Ab dem 23.08.2021: 3G-Regel für den Indoor-Sportbetrieb bei Inzidenz über 35

Ab dem 23.08.2021 müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Indoor-Sportbetrieb einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn der örtliche 7-Tage-Inzidenzwert über 35 liegt.
Dies gilt nicht nur für die Sportler*innen, sondern auch für die entsprechenden Anleitungspersonen wie Übungsleiter und Trainer.
Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich vollständig geimpfte oder bereits genesene Personen nach §4 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis einer der folgenden Optionen vorzulegen:

  • eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines POC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
  • oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

  • Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind,
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.

Hier gibt es die aktuellen Corona-Handlungsempfehlungen des BLSV für Sportvereine.

Hurra, wir dürfen wieder Sport treiben!

Dank der günstigen Inzidenzzahlen ist der Sportbetrieb im Landkreis Rosenheim wieder ohne größere Einschränkungen möglich. Der Sportbetrieb innen und außen startet wieder ab Montag, den 7. Juni. Die jeweiligen Übungsleiter werden ihre regelmäßigen Teilnehmer aktuell informieren. Neueinsteiger wenden sich bitte an die jeweils zuständigen Verantwortlichen. Alle Teilnehmer der Sportübungsstunden werden gebeten sich an das aktuell gültige Hygienekonzept des WSV zu halten:

Für den In- & Outdoor-Betrieb gilt außerdem das aktuelle Hygienekonzept des BLSV für Inzidenzen unter 50. Grob zusammengefasst gilt hier …

… für Outdoor-Sport:

  • Gruppengröße bis zu 20 Personen
  • Kontaktsport möglich

… für Indoor-Sport:

  • Gruppengröße abhängig von Raumgröße (Gemeindesaal Ramerberg: 20 Personen)
  • Lüftungskonzept wie im Herbst
  • Kein Kontaktsport
  • Nutzung von Umkleide & Dusche möglich
  • Im Gemeindehaus Ramerberg: Maskenpflicht außer auf der Matte & in der Dusche

Bitte kommt nur zum Training, wenn ihr:

  • Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV2 -Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen) hattet.
  • Kein Nachweis einer SARS-CoV2-Infektion in den letzten 14 Tagen vorliegt.
  • In den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer Person hattet, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.

Allgemein sollte das Abstandsgebot (1,5 Meter) so gut wie möglich umgesetzt werden, um ungeimpfte Personen im Training zu schützen. Vor und nach dem Training gelten die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. aktuell: Maske tragen bei der Anfahrt mit mehr als 3 Hausständen usw.).

Viel Spaß und hofffentlich bleibt die Coronalage endlich stabil.

Wolfgang Rau – 1. Vositzender
Vroni Gacia – Sportliche Leitung